Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,5634
BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56 (https://dejure.org/1956,5634)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1956 - 1 StR 286/56 (https://dejure.org/1956,5634)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1956 - 1 StR 286/56 (https://dejure.org/1956,5634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,5634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 08.10.1897 - 2393/97

    Ist der Richter befugt, ein gegen ihn selbst gerichtetes Ablehnungsgesuch als

    Auszug aus BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56
    Ein Ablehnungsantrag ist u.a. dann unzulässig, wenn er nur unter dem Vorgeben gerechtfertigten Mißtrauens gegen die Unparteilichkeit des Richters zu sachfremden Zwecken gestellt wird; etwa um einer einzelnen ungünstigen, aber auf zulässige Weise nicht abwendbaren gerichtlichen Entscheidung auszuweichen oder das Verfahren sonst hinauszuzögern oder sich ihm ganz zu entziehen (RGSt 11, 224 f; 30, 273; 54, 328; 56, 49 f; GoltdA 44, 385; Recht 1914 Nr. 872; RGZ 44, 402; BGH 1 StR 702/54 vom 1. Februar 1955).

    Soweit dies (wie die - trotz wiederholter Zurückweisung von Haftbeschwerden durch das Oberlandesgericht Nürnberg beständig wiederholte - Behauptung ungerechtfertigter Untersuchungshaft) ausdrücklich zur Begründung der Befangenheit der Richter geschehen war, soweit es sich also lediglich um die unzulässige Wiederholung bereits zurückgenommener oder zurückgewiesener Ablehnungsgründe handelte, durfte die Strafkammer ohne weiteres (RGSt 30, 273; GoltdA 44, 385; Recht 1914 Nr. 872), im übrigen auf die Verschleppungsabsicht des Angeklagten mindestens in Verbindung mit folgenden Umständen schließen: Der Angeklagte hatte schon den Untersuchungsrichter wiederholt als befangen abgelehnt.

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56
    Der Inhalt dieser Aussage durfte daher durch Vernehmung des Untersuchungsrichters als Zeugen festgestellt werden (BGHSt 2, 99, 106) [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51].
  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 445/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56
    Ob dies schon gemäß § 29 StPO gelten könnte, ob insbesondere zu einer "Erledigung" im Sinne dieser Vorschrift auch die nicht rechtskräftige, überdies von den abgelehnten Richtern selbst erlassene Entscheidung gezählt werden kann braucht daher nicht geprüft zu werden (vgl BGHSt 4, 208, 210) [BGH 19.05.1953 - 2 StR 445/52].
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53

    Verwertung von über ein zur Aussageverweigerung berechtigendes Verhältnis

    Auszug aus BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56
    Die Frage der Rechtswirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses unterliegt vielmehr der selbständigen Nachprüfung durch das Revisionsgericht, da sie eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensvoraussetzung betrifft (RGSt 55, 113; BGH NJW 1954, 360 Nr. 18; 1 StR 283/54 vom 6. Juli 1954 bei Herlan MDR 1954, 656 zu § 22 Nr. 3 StPO).
  • BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56
    Ohnehin wäre aber ihre Berücksichtigung bei der Strafzumessung zulässig (vgl BGHSt 6, 243, 245) [BGH 22.06.1954 - 1 StR 451/53].
  • RG, 23.06.1899 - III 53/90

    Ablehnung von Richtern

    Auszug aus BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56
    Ein Ablehnungsantrag ist u.a. dann unzulässig, wenn er nur unter dem Vorgeben gerechtfertigten Mißtrauens gegen die Unparteilichkeit des Richters zu sachfremden Zwecken gestellt wird; etwa um einer einzelnen ungünstigen, aber auf zulässige Weise nicht abwendbaren gerichtlichen Entscheidung auszuweichen oder das Verfahren sonst hinauszuzögern oder sich ihm ganz zu entziehen (RGSt 11, 224 f; 30, 273; 54, 328; 56, 49 f; GoltdA 44, 385; Recht 1914 Nr. 872; RGZ 44, 402; BGH 1 StR 702/54 vom 1. Februar 1955).
  • BGH, 01.02.1955 - 1 StR 702/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56
    Ein Ablehnungsantrag ist u.a. dann unzulässig, wenn er nur unter dem Vorgeben gerechtfertigten Mißtrauens gegen die Unparteilichkeit des Richters zu sachfremden Zwecken gestellt wird; etwa um einer einzelnen ungünstigen, aber auf zulässige Weise nicht abwendbaren gerichtlichen Entscheidung auszuweichen oder das Verfahren sonst hinauszuzögern oder sich ihm ganz zu entziehen (RGSt 11, 224 f; 30, 273; 54, 328; 56, 49 f; GoltdA 44, 385; Recht 1914 Nr. 872; RGZ 44, 402; BGH 1 StR 702/54 vom 1. Februar 1955).
  • RG, 03.11.1884 - 2323/84

    Enthält die in der Hauptverhandlung geschehene bloße Wiederholung eines bereits

    Auszug aus BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56
    Ein Ablehnungsantrag ist u.a. dann unzulässig, wenn er nur unter dem Vorgeben gerechtfertigten Mißtrauens gegen die Unparteilichkeit des Richters zu sachfremden Zwecken gestellt wird; etwa um einer einzelnen ungünstigen, aber auf zulässige Weise nicht abwendbaren gerichtlichen Entscheidung auszuweichen oder das Verfahren sonst hinauszuzögern oder sich ihm ganz zu entziehen (RGSt 11, 224 f; 30, 273; 54, 328; 56, 49 f; GoltdA 44, 385; Recht 1914 Nr. 872; RGZ 44, 402; BGH 1 StR 702/54 vom 1. Februar 1955).
  • RG, 07.05.1920 - IV 64/20

    Ist der abgelehnte Richter befugt, an der Beschlußfassung über ein gegen ihn

    Auszug aus BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56
    Ein Ablehnungsantrag ist u.a. dann unzulässig, wenn er nur unter dem Vorgeben gerechtfertigten Mißtrauens gegen die Unparteilichkeit des Richters zu sachfremden Zwecken gestellt wird; etwa um einer einzelnen ungünstigen, aber auf zulässige Weise nicht abwendbaren gerichtlichen Entscheidung auszuweichen oder das Verfahren sonst hinauszuzögern oder sich ihm ganz zu entziehen (RGSt 11, 224 f; 30, 273; 54, 328; 56, 49 f; GoltdA 44, 385; Recht 1914 Nr. 872; RGZ 44, 402; BGH 1 StR 702/54 vom 1. Februar 1955).
  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 283/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56
    Die Frage der Rechtswirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses unterliegt vielmehr der selbständigen Nachprüfung durch das Revisionsgericht, da sie eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensvoraussetzung betrifft (RGSt 55, 113; BGH NJW 1954, 360 Nr. 18; 1 StR 283/54 vom 6. Juli 1954 bei Herlan MDR 1954, 656 zu § 22 Nr. 3 StPO).
  • RG, 21.11.1912 - I 1029/12

    1. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise muß die Beratung und Abstimmung

  • RG, 01.12.1908 - V 750/08

    Zu welchem Zeitpunkte und in welcher Weise müssen die Beratung und Abstimmung

  • RG, 22.04.1921 - 821/20

    1. Kann ein Senat des Reichsgerichts als solcher abgelehnt werden? Kann der Senat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht